Volksgenosse
Substantiv, m: Worttrennung: Bedeutungen:
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Substantiv, m: Worttrennung:
- Volks·ge·nos·se, Plural: Volks·ge·nos·sen
Aussprache:
- IPA [ˈfɔlksɡəˌnɔsə]
- [1] historisch, nationalsozialistisch: Angehöriger der sogenannten deutschen Volksgemeinschaft
- Determinativkompositum aus Volk, Fugenelement -s und Genosse
- [1] nach Punkt 4 des 25-Punkte-Programms der NSDAP: Staatsbürger
- [1] Definition nach Punkt 4 des 25-Punkte-Programms der NSDAP: „Volksgenosse kann nur sein, wer deutschen Blutes ist, ohne Rücksichtnahme auf Konfession. Kein Jude kann daher Volksgenosse sein.“
- [1] „Denn er sah es bei jeder Gelegenheit, wie sie ständig einen Unterschied zwischen Volksgenossen und Parteigenossen machten.“
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