Volksgenosse
Substantiv, m:

Worttrennung:
Volks·ge·nos·se, Plural: Volks·ge·nos·sen
Aussprache:
IPA [ˈfɔlksɡəˌnɔsə]
Bedeutungen:
[1] historisch, nationalsozialistisch: Angehöriger der sogenannten deutschen Volksgemeinschaft
Herkunft:
Determinativkompositum aus Volk, Fugenelement -s und Genosse
Synonyme:
[1] nach Punkt 4 des 25-Punkte-Programms der NSDAP: Staatsbürger
Beispiele:
[1] Definition nach Punkt 4 des 25-Punkte-Programms der NSDAP: „Volksgenosse kann nur sein, wer deutschen Blutes ist, ohne Rücksichtnahme auf Konfession. Kein Jude kann daher Volksgenosse sein.“
[1] „Denn er sah es bei jeder Gelegenheit, wie sie ständig einen Unterschied zwischen Volksgenossen und Parteigenossen machten.“



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