befugt
Adjektiv:

Worttrennung:
be·fugt, keine Steigerung
Aussprache:
IPA [bəˈfuːkt]
Bedeutungen:
[1] die Befugnis, das Recht, die Bevollmächtigung zu etwas besitzend
Synonyme:
[1] berechtigt
Gegenwörter:
[1] unbefugt
Beispiele:
[1] Du bist nicht dazu befugt, vor dem Supermarkt zu parken, wenn du gar kein Kunde bist.
[1] „Allgemein ist anzumerken, daß der Bundespräsident durchaus befugt ist, sich auch politisch zu äußern.“
Übersetzungen: Partizip II: Worttrennung:
be·fugt
Aussprache:
IPA [bəˈfuːkt]
Grammatische Merkmale: Konjugierte Form: Worttrennung:
be·fugt
Aussprache:
IPA [bəˈfuːkt]
Grammatische Merkmale:
  • 2. Person Plural Imperativ Präsens Aktiv des Verbs befugen
  • 3. Person Singular Indikativ Präsens Aktiv des Verbs befugen
  • 2. Person Plural Indikativ Präsens Aktiv des Verbs befugen



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