beglaubigen
Verb:

Flexion

Worttrennung:
be·glau·bi·gen, Präteritum: be·glau·big·te, Partizip II: be·glau·bigt
Aussprache:
IPA [bəˈɡlaʊ̯bɪɡn̩]
Bedeutungen:
[1] die Echtheit bestätigen
[2] in seiner Funktion anerkennen
Beispiele:
[1] „Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, die Vorsorgevollmacht von einem Notar beglaubigen zu lassen.“
[2] „Beglaubigt der Entsendestaat einen Missionschef bei einem oder mehreren weiteren Staaten, so kann er in jedem Staat, in dem der Missionschef nicht seinen ständigen Sitz hat, eine diplomatische Mission unter der Leitung eines Geschäftsträgers ad interim errichten.“
Übersetzungen:


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