beisitzen
Verb: Worttrennung: Bedeutungen:
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Verb: Worttrennung:
- bei·sit·zen, Präteritum: saß bei, Partizip II: bei·ge·ses·sen
Aussprache:
- IPA [ˈbaɪ̯ˌzɪt͡sn̩]
- [1] in nicht-leitender Funktion Teil eines Gremiums sein, besonders: als Teil eines Richtergremiums/Schöffe Recht sprechen, Urteile mitfällen
- [1] „Durch Beisitzen richtet derjenige, der eine Ähnlichkeit mit dem Richter hat.“
- [1] „Erst durch die Verkündung oder das Beisitzen bei der Verkündung wird der Erfolg des § 339 StGB verwirklicht. Die Beugung des Rechts wäre ohne das Urteil oder ohne den Beschluss nicht in der Welt.“
- [1] „Giustolisi ist derjenige Journalist und Herausgeber des Wochenmagazins »L'Espresso«, der den Skandal um die verschwundenen Ermittlungsakten in Italien 1999 aufgedeckt hat und nun auch der Untersuchungskommission beisitzt […].“
- [1] „Da nun der Meier an dem bestimmten Gerichtstage dem Gerichte mit beisitzen wollte, schlug ihm dieses der Vogt ab, weil es ihm allein zustände begangene Gewaltthätigkeit zu richten und abzuschaffen.“ (1832)
- [1] „Der Major hat bei Kriegs- und Standgerichten, größern Kriegs-Commissionssprüchen vor- und beizusitzen, und hat bei Publicationen, Executionen gefällter Urtheilssprüche anwesend zu seyn.“ (1844)
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