entkriminalisieren
Verb:

Flexion

Worttrennung:
ent·kri·mi·na·li·sie·ren, Präteritum: ent·kri·mi·na·li·sier·te, Partizip II: ent·kri·mi·na·li·siert
Aussprache:
IPA [ɛntkʁiminaliˈziːʁən]
Bedeutungen:
[1] etwas, jemanden von dem Vorwurf befreien, kriminell, rechtswidrig zu sein
Gegenwörter:
[1] kriminalisieren
Beispiele:
[1] „Bremen setzt sich für mehr Freiheit im Umgang mit Cannabis ein und will Konsumenten im rot-grün geführten Bundesland entkriminalisieren.“
[1] „Der [Drogen]konsum wurde damals völlig entkriminalisiert, es wird auch nicht zwischen sogenannten ‚harten Drogen‘ wie Heroin und ‚weichen‘ Drogen wie Cannabis unterschieden.“



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