gewillkürt
Adjektiv: Worttrennung: Bedeutungen:
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Adjektiv: Worttrennung:
- ge·will·kürt, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA [ɡəˈvɪlkyːɐ̯t]
- [1] Rechtssprache: selbst (aus freiem Willen) bestimmt; selbst ausgewählt
- [1] erwählt; ausgesucht; gewählt
- [1] zugewiesen, aufgezwungen, oktroyiert
- [1] Jede Prozess-Partei darf sich durch einen gewillkürten Vertreter vertreten lassen.
- [1] Durch ein Testament kann an Stelle der gesetzlichen Erbfolge eine gewillkürte Erbfolge festgelegt werden.
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