kündbar
Adjektiv:

Worttrennung:
künd·bar, keine Steigerung
Aussprache:
IPA [ˈkʏntbaːɐ̯]
Bedeutungen:
[1] meist über Verträge: durch eine Kündigung beendbar, mit Kündigungsmöglichkeit
[2] über Personen, meist prädikativ: in einem Arbeitsverhältnis stehend, das vom Arbeitgeber beendet werden kann
Herkunft:
Derivation (Ableitung) vom Stamm des Verbs künden mit dem Suffix -bar
Gegenwörter:
[1] unkündbar
Beispiele:
[1] Der Mietvertrag für meinen Garagenplatz ist monatlich kündbar.
[1] Für die neue EDV-Anlage hatte man einen kündbaren Leasingvertrag abgeschlossen.
[2] Die Aushilfsangestellte ist jederzeit kündbar, der Beamte ist nicht kündbar.
Übersetzungen:


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