kündbar
Adjektiv: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Adjektiv: Worttrennung:
- künd·bar, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA [ˈkʏntbaːɐ̯]
- [1] meist über Verträge: durch eine Kündigung beendbar, mit Kündigungsmöglichkeit
- [2] über Personen, meist prädikativ: in einem Arbeitsverhältnis stehend, das vom Arbeitgeber beendet werden kann
- Derivation (Ableitung) vom Stamm des Verbs künden mit dem Suffix -bar
- [1] unkündbar
- [1] Der Mietvertrag für meinen Garagenplatz ist monatlich kündbar.
- [1] Für die neue EDV-Anlage hatte man einen kündbaren Leasingvertrag abgeschlossen.
- [2] Die Aushilfsangestellte ist jederzeit kündbar, der Beamte ist nicht kündbar.
- italienisch: [1] licenziabile
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