rechtskräftig
Adjektiv:

Worttrennung:
rechts·kräf·tig, keine Steigerung
Aussprache:
IPA [ˈʁɛçt͡sˌkʁɛftɪç], [ˈʁɛçt͡sˌkʁɛftɪk]
Bedeutungen:
[1] rechtlich gültig und entschieden, somit nicht mehr anfechtbar
Herkunft:
Ableitung von Rechtskraft mit dem Ableitungsmorphem -ig plus Umlaut
Beispiele:
[1] Am Ende der Verhandlung sagte die Richterin, das Urteil ist rechtskräftig.
Übersetzungen:


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