widerruflich
Adjektiv: Worttrennung: Bedeutungen:
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Adjektiv: Worttrennung:
- wi·der·ruf·lich, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA [ˈviːdɐˌʁuːflɪç], [ˌviːdɐˈʁuːflɪç]
- [1] sich widerrufen lassend; so, das ein Widerruf möglich ist
- Derivation (Ableitung) zum Stamm des Verbs widerrufen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -lich
- [1] unwiderruflich
- [1] „Beim Normalfall, der widerruflichen Bezugsberechtigung, bleibt der Versicherungsnehmer Träger aller Rechte und Pflichten aus dem Vertrag und kann jederzeit die Bezugsberechtigung widerrufen und ändern.“
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