Übeltäterin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Übel·tä·te·rin, Plural: Übel·tä·te·rin·nen
Aussprache:
IPA [ˈyːbl̩ˌtɛːtəʁɪn]
Bedeutungen:
[1] weibliche Person, die etwas Verwerfliches, Schlechtes, Gesetzeswidriges getan hat
Herkunft:
Ableitung (speziell Motion, Movierung) von Übeltäter mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Beispiele:
[1] „Alle Übeltäterinnen wurden in den Aprilsitzungen vorgeführt, bei denen Nelly Kerwin und fünf andere zu Wasser und Brot verdonnert worden waren.“
Übersetzungen:


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