Augenzeugin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Au·gen·zeu·gin, Plural: Au·gen·zeu·gin·nen
Aussprache:
IPA [ˈaʊ̯ɡənt͡sɔɪ̯ɡɪn]
Bedeutungen:
[1] weibliche Person, die Zeugin eines Tathergangs wurde
Herkunft:
Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Augenzeuge, Subtraktionsfuge -e und mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Beispiele:
[1] „Folterungen im Hafen von Valparaiso – Bericht einer Augenzeugin der Ereignisse vom 11.– 22.9.73“
[1] „Einer Augenzeugin, die den Sturz beobachtet hat, ist der Schreck noch anzusehen.“
[1] „Eine Augenzeugin sagte, es habe gerade eine Prüfung begonnen, als der Täter den Unterrichtsraum betrat.“



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