Substantiv, f: Worttrennung:
- Au·gen·zeu·gin, Plural: Au·gen·zeu·gin·nen
Aussprache:
- IPA [ˈaʊ̯ɡənt͡sɔɪ̯ɡɪn]
- [1] weibliche Person, die Zeugin eines Tathergangs wurde
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Augenzeuge, Subtraktionsfuge -e und mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
- [1] „Folterungen im Hafen von Valparaiso – Bericht einer Augenzeugin der Ereignisse vom 11.– 22.9.73“
- [1] „Einer Augenzeugin, die den Sturz beobachtet hat, ist der Schreck noch anzusehen.“
- [1] „Eine Augenzeugin sagte, es habe gerade eine Prüfung begonnen, als der Täter den Unterrichtsraum betrat.“
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