Erläuterung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Er·läu·te·rung, Plural: Er·läu·te·run·gen
Aussprache:
IPA [ɛɐ̯ˈlɔɪ̯təʁʊŋ]
Bedeutungen:
[1] Erklärung (von Zusammenhängen, Sachverhalten)
[2] schweizerisches Verwaltungsrecht: ein Rechtsbehelf
Herkunft:
Ableitung des Substantivs zum Stamm des Verbs erläutern mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung
Beispiele:
[1] Die Erläuterungen des Vortragenden waren viel zu umständlich.
[1] „Nach dieser Erläuterung erzählte der Mönch die Geschichte der Bank zu Ende, denn die Griechen hatten es nicht bei ihrem Mißtrauen belassen.“
[1] „Um einen guten und gut erzählten Witz zu verstehen, braucht man natürlich keine Erläuterungen, schon gar keine sprachwissenschaftlich oder sonstwie wissenschaftlich untermauerten.“
[2] Sowohl Erläuterung als auch Berichtigung haben nicht den Zweck der Änderung eines Entscheides, sondern nur einer Klarstellung.
Übersetzungen:


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