Erzbistum
Substantiv, n:

Worttrennung:
Erz·bis·tum, Plural: Erz·bis·tü·mer
Aussprache:
IPA [ˈeːɐ̯t͡sˌbɪstuːm]
Bedeutungen:
[1] kirchlicher Verwaltungsbezirk einer Erzbischofs; Sitz/Diözese des Vorstehers einer Kirchenprovinz
Herkunft:
Ableitung von Bistum mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) Erz-
Synonyme:
[1] Erzdiözese
Beispiele:
[1] In Deutschland gibt es folgende Erzbistümer: Berlin, Hamburg, Köln, Paderborn, Freiburg i. Br., München-Freising und Bamberg.
[1] „Am 1. Oktober 948 wurde auf dem Reichstage in Magdeburg das Bistum Havelberg als Suffraganbistum zunächst der Diözese Mainz, seit 968 des neu geschaffenen Erzbistums Magdeburg begründet.“
[1] „Zum Kloster gehörte auch der oberhalb gelegene Berghof, lange Zeit auch als Dechantshof bezeichnet, weil ihn im 13. Jahrhundert der Dechant vom Florins-Stift erwarb, der ihn später an das Erzbistum verkaufte.“
[1] „Es ist eine Ausgabe der Beschlüsse der gleichermaßen verfassungsgeschichtlich und kirchenrechtlich für das Erzbistum Mainz wegweisenden Provinzialsynode, die vom 11. bis 13. Mai 1310 unter dem Vorsitz des Mainzer Erzbischofes Peter von Aspelt in Mainz abgehalten wurde.“
Übersetzungen:


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