Fischhändlerin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Fisch·händ·le·rin, Plural: Fisch·händ·le·rin·nen
Aussprache:
IPA [ˈfɪʃhɛntləʁɪn]
Bedeutungen:
[1] weibliche Person, die mit Fisch Handel treibt
Herkunft:
Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Fischhändler mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Beispiele:
[1] „Eine sechzehnjährige Deutsch-Thailänderin wurde von der Fischhändlerin Ni (Nachname unbekannt) in deren Zimmer gelockt und einem Kambodschaner namens Rong überlassen, der sie nacheinander fünfmal vergewaltigte.“



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