Gesellschafter
Substantiv, m:

Worttrennung:
Ge·sell·schaf·ter, Plural: Ge·sell·schaf·ter
Aussprache:
IPA [ɡəˈzɛlʃaftɐ]
Bedeutungen:
[1] Wirtschaft: der Eigentümer bzw. Miteigentümer einer Gesellschaft[2]
Beispiele:
[1] „Steht die Geschäftsführung allen oder mehreren Gesellschaftern zu, so ist jeder von ihnen allein zu handeln berechtigt, besitzt somit die Einzelgeschäftsführungsbefugnis.“
[1] „Ein gesprächiger Gesellschafter war er nicht.“
Übersetzungen:


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