Handbremse
Substantiv, f:

Worttrennung:
Hand·brem·se, Plural: Hand·brem·sen
Aussprache:
IPA [ˈhantˌbʁɛmzə]
Bedeutungen:
[1] Bremsanlage bei Kraftfahrzeugen, welche per Hand festgestellt wird und ein ungewolltes Rollen des Fahrzeugs verhindern soll
[2] Bremsanlage bei Zweiradfahrzeugen, die mit der Hand bedient wird und zur Verminderung der Geschwindigkeit dient
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Hand und Bremse
Gegenwörter:
[1, 2] Fußbremse
Beispiele:
[1] Ich benutze die Handbremse selten.
[1] „Val umklammerte die Handbremse und atmete tief aus.“
[1] „In Frankreich, dem Mutterland solcher Auto-Ikonen wie dem Citroën DS oder dem Renault Alpine, wird grundsätzlich ohne angezogene Handbremse geparkt.“
[1] „Ich machte die Handbremse los und fuhr langsam vorbei.“
[2] Jedes Fahrrad muss mit einer Handbremse ausgestattet sein.
[2] „Die Handbremse funktionierte jetzt, auch der Dynamo und beide Scheinwerfer, die Kette war frisch geölt und das vordere Schutzblech saß wieder fest.“
Redewendungen:
mit angezogener Handbremse
Übersetzungen:


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