Handfeuerwaffe
Substantiv, f:

Worttrennung:
Hand·feu·er·waf·fe, Plural: Hand·feu·er·waf·fen
Aussprache:
IPA [hantˈfɔɪ̯ɐˌvafə]
Bedeutungen:
[1] tragbare Feuerwaffe, die mit der Hand betätigt werden kann
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Hand und Feuerwaffe
Gegenwörter:
[1] Haubitze, Kanone, Mörser
Beispiele:
[1] Er betätigte die Handfeuerwaffe.
[1] „Die Konsequenz war 1997 ein neues Gesetz für ganz Großbritannien (eingeschränkt in Nordirland), welches das Halten von Handfeuerwaffen, egal ob groß- oder kleinkalibrig, im eigenen Haushalt verbietet.“
Übersetzungen:


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