Herrin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Her·rin, Plural: Her·rin·nen
Aussprache:
IPA [ˈhɛʁɪn]
Bedeutungen:
[1] besitzende und gebietende Frau
[2] Anrede, veraltet: für eine höhergestellte Frau, auch im Sinne der Arbeitgeberin, Herrschaft
[3] stellvertretend für Domina
Herkunft:
im 16. Jahrhundert von Herr
Gegenwörter:
[1] Dienerin
Beispiele:
[1] Sie ist Herrin über ein eigenes Vermögen.
[1] Wie sollte sie jemals wieder Herrin über dieses Chaos werden.
[1] Die Herrin von Schloss Falkenstein lud zum Nachmittagstee.
[1] bildlich: „Die Regierung aber sei Herrin der Lage, Streiks würden zerschlagen und Streikende mit sofortiger Wirkung entlassen.“
[2] Als der Kranke sich auf seinem Lager aufgerichtet hatte, schaute er sie an, und da er sie erkannte, sagte er, »Gnädige Herrin! … Bei Gott, dem Allbarmherzigen, bin ich denn in Ciechanow?
[2] „Ich merkte bald, dass ich nun neben meinem Herrn auch eine Herrin hatte.“
[3] Die schöne Herrin trug schwarze Strapse und eine Gummikorsage, die noch etwas mehr von ihrer schönen, gepflegten, braunen Haut sehen ließ.



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