Kontrahent
Substantiv, m:

Worttrennung:
Kon·tra·hent, Plural: Kon·tra·hen·ten
Aussprache:
IPA [kɔntʁaˈhɛnt]
Bedeutungen:
[1] jemand, der gegen jemanden antritt; ein Gegner in einer Wettkampf- oder Konfliktsituation
[2] Vertragspartner
Herkunft:
seit dem 16. Jahrhundert bezeugt; aus dem Partizip Präsens von dem Verb contrahere = zusammenziehen gebildet; aus dem Präfix con- = zusammen und dem Verb trahere = ziehen
Synonyme:
[1] Gegenspieler, Gegner, Rivale, Wettkämpfer
Gegenwörter:
[1] Gegenkontrahent
Beispiele:
[1] Die Kontrahenten haben den Ring betreten und starren sich entschlossen an.
[1] „Allfälliger Kontrahent und eventueller Partner der Donaumonarchie in ihrer Balkanpolitik war in erster Linie das Zarenreich.“
[2] „Der Kontrahent (von lat. con-trahere „zusammenziehen, vereinigen, bewirken“) ist eine Person, die einen Vertrag (Kontrakt) abschließt.“
[2] „Der Offenlegungsgrundsatz verlangt nicht die Nennung des Namens des Geschäftsherrn durch den Vertreter; es genügt, wenn sich der dritte Kontrahent jederzeit danach erkundigen oder darüber informieren kann.“
Übersetzungen:


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