Krankenpflegerin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Kran·ken·pfle·ge·rin, Plural: Kran·ken·pfle·ge·rin·nen
Aussprache:
IPA [ˈkʁaŋkŋ̍ˌp͡fleːɡəʁɪn], [ˈkʁaŋkn̩ˌp͡fleːɡəʁɪn]
Bedeutungen:
[1] Berufsbezeichnung: Pflegerin und Betreuerin von Kranken
Herkunft:
Ableitung (speziell Motion, Movierung) zum Substantiv Krankenpfleger und dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
[1] Krankenschwester
Beispiele:
[1] „Ein solcher Fall [Angriff durch Unterlassen] liegt etwa vor, wenn eine Krankenpflegerin den von ihr zu betreuenden gelähmten Patienten nicht mit Nahrung versorgt.“
[1] „Comber war so vermögend, dass er außer Rachel noch männliche Dienstboten und während des Wochenbetts seiner Frau zusätzlich eine Krankenpflegerin beschäftigen konnte.“
Übersetzungen:


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