Lebensrecht
Substantiv, n:

Worttrennung:
Le·bens·recht, kein Plural
Aussprache:
IPA [ˈleːbn̩sˌʁɛçt], [ˈleːbm̩sˌʁɛçt]
Bedeutungen:
[1] ein (einklagbarer) Anspruch (Recht) darauf, existieren (leben) zu dürfen
Herkunft:
Determinativkompositum aus Leben und Recht mit dem Fugenelement -s
Beispiele:
[1] „Auch hier stehen sich das Lebensrecht des Ungeborenen und die Interessen der Frau gegenüber und es ist möglich, dass das Lebensrecht des Föten dahinter zurücktritt.“
[1] „Alle Tiere, die ehedem in Deutschland lebten, haben laut Naturschutzgesetz hier ein Lebensrecht, erklärt mir der Wolfsexperte einer Naturschutzorganisation. Dieses Lebensrecht aller Einheimischen birgt gewisse Unstimmigkeiten.“



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