Menschenhandel
Substantiv, m:

Worttrennung:
Men·schen·han·del, kein Plural
Aussprache:
IPA [ˈmɛnʃn̩ˌhandl̩]
Bedeutungen:
[1] Handel mit Menschen als Ware
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Mensch und Handel mit dem Fugenelement -en
Beispiele:
[1] „Bei Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung (§ 232 StGB) und Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft (§ 233 StGB) handelt es sich um unterschiedliche Deliktsausprägungen, die auch hinsichtlich des Bekämpfungsansatzes (z. B. Verdachtsgewinnung und Beweisführung) in weiten Teilen differenziert betrachtet werden müssen. Deshalb werden sie im Bundeslagebild Menschenhandel getrennt beschrieben.“
[1] „Unter der neuen Herrschaft wird der Menschenhandel aus der zerstörten Hauptstadt Savi nach Ouidah verlegt.“
[1] „Schon erstaunlich, dass die vornehmen Araber Sansibars mit dem Sklavenhandel direkt nichts zu tun haben wollten, sich aber der Sklaven für Haus- und Plantagenarbeit zu Tausenden bedienten und vom Menschenhandel auch finanziell kräftig profitierten.“
Übersetzungen:


Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.002
Deutsch Wörterbuch