Pfandleiher
Substantiv, m:

Worttrennung:
Pfand·lei·her, Plural: Pfand·lei·her
Aussprache:
IPA [ˈp͡fantˌlaɪ̯ɐ]
Bedeutungen:
[1] Person, die für hinterlegte Wertgegenstände (Pfänder) für kurze Zeit Geld verleiht
Herkunft:
Ableitung von Pfandleihe mit dem Ableitungsmorphem -er
Beispiele:
[1] „Geschichten über gierige Pfandleiher, die ihre Schuldner gnadenlos ruinieren, haben über Jahrhunderte das Bild geprägt.“
[1] „Der Pfandleiher selbst bestand darauf, einen Polizisten zu rufen, da er auf einen Anteil an der Belohnung hoffte.“
[1] „Die Miene des Pfandleihers blieb sorgenvoll, er schrieb.“
Übersetzungen:


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