Pflichtübung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Pflicht·übung, Plural: Pflicht·übun·gen
Aussprache:
IPA [ˈp͡flɪçtˌʔyːbʊŋ]
Bedeutungen:
[1] Sport: Übung, die in einem Wettkampf ausgeführt werden muss
[2] etwas, das man nur tut, weil man sich dazu verpflichtet fühlt, jedoch nicht gern
Herkunft:
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Pflicht und Übung
Gegenwörter:
[1] Kür, Kürübung
Beispiele:
[1] Radwende und Felgrolle sind Pflichtübungen im Bodenturnen.
[2] Die Rede des Betriebsrates wurde zur Pflichtübung.
[2] Die offiziellen Feste verloren ihre Volkstümlichkeit und wurden eher als republikanische Pflichtübung absolviert.
Übersetzungen:
  • englisch: [1] compulsory exercise
  • französisch: [1] Turnen: exercise imposé m, Eiskunstlauf: figure imposée f



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