Servitut
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ser·vi·tut, Plural: Ser·vi·tu·te
Aussprache:
IPA [zɛʁviˈtuːt]
Bedeutungen:
[1] Nutzungsrecht an einer fremden Sache
Herkunft:
von lateinisch servitus „Sklaverei, Knechtschaft“, dies abgeleitet von servus „Sklave“
Synonyme:
[1] Dienstbarkeit, Nutzungsrecht
Beispiele:
[1] Der Nachbar hat die Servitut auf die Zufahrtsstraße im Grundbuch eingetragen.
[1] „Die Ausübung persönlicher Servituten wird, wenn nichts anderes verabredet worden ist, nach folgenden Grundsätzen bestimmt: Die Servitut des Gebrauches besteht darin, daß jemand befugt ist, eine fremde Sache, ohne Verletzung der Substanz, bloß zu seinem Bedürfnisse zu benützen.“ (§ 504 ABGB)
Übersetzungen:


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