Dienstbarkeit
Substantiv, f:

Worttrennung:
Dienst·bar·keit, Plural: Dienst·bar·kei·ten
Aussprache:
IPA [ˈdiːnstbaːɐ̯ˌkaɪ̯t]
Bedeutungen:
[1] Dienstbereitschaft
[2] Recht: dingliches Recht an einem Grundstück
Synonyme:
[2] Servitut
Beispiele:
[2] Dienstbarkeiten werden im Lastenblatt vermerkt.
[2] „Durch das Recht der Dienstbarkeit wird ein Eigenthümer verbunden, zum Vortheile eines Andern in Rücksicht seiner Sache etwas zu dulden oder zu unterlassen.“
[2] „Fußsteig und Fahrweg sind keine Dienstbarkeiten, welche ihrer Natur nach das ganze dienende Grundstück erfassen und daher im Sinne des § 485 ABGB unteilbar wären.“
Übersetzungen:


Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.002
Deutsch Wörterbuch