Staatseigentum
Substantiv, n:

Worttrennung:
Staats·ei·gen·tum, kein Plural
Aussprache:
IPA [ˈʃtaːt͡sˌʔaɪ̯ɡn̩tuːm], [ˈʃtaːt͡sˌʔaɪ̯ɡŋ̍tuːm]
Bedeutungen:
[1] Eigentum eines Staates
Herkunft:
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Staat und Eigentum mit dem Fugenelement -s
Synonyme:
[1] Staatsbesitz
Gegenwörter:
[1] Privateigentum
Beispiele:
[1] Durch die Verstaatlichung wurde die Bank zum Staatseigentum.
Übersetzungen:


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