Zockerin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Zo·cke·rin, Plural: Zo·cke·rin·nen
Aussprache:
IPA [ˈt͡sɔkəʁɪn]
Bedeutungen:
[1] umgangssprachlich: (gewerbsmäßige) Betreiberin von Glücksspielen
[2] umgangssprachlich: Betreiberin eines verbotenen Glücksspiels
[3] umgangssprachlich: jemand, die (vor allem bei Glücksspielen) risikofreudig agiert
[4] Jargon: Spielerin (eines Computer- oder Konsolenspiels)
Herkunft:
Strukturell ist das Wort eine Ableitung zum Substantiv Zocker mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Beispiele:
[1] „Marlene sei eben eine Zockerin. Sie spiele leidenschaftlich Skat; sogar ihr Hund heißt Bingo!“
[1] „Im Oktober 2008 wurde die attraktive Zockerin Europameisterin, im März dieses Jahres gewann sie 917 000 Euro bei einem wichtigen Pokerturnier in Dortmund.“
[3] „Und Kerner fragt eine Rentnerin, die von ihrer Bank Anlagen bei Lehman Brothers angedreht bekommen hat: "Sie sind aber nicht so ne Zockerin?"“
[4] „Bis vor Kurzem war ich eine fanatische Zockerin, die scheinbar nicht mehr aus dem Bann der Computerspiele entfliehen konnte.“
Übersetzungen:


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