Zueignung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Zu·eig·nung, Plural: Zu·eig·nun·gen
Aussprache:
IPA [ˈt͡suːˌʔaɪ̯ɡnʊŋ]
Bedeutungen:
[1] gehoben: eine Widmung an jemanden
[2] Recht: die unrechtmäßige Inbesitznahme von etwas
Herkunft:
Ableitung zum Stamm des Verbs zueignen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung
Beispiele:
[1] Die Zueignung des Autors fand ich übertrieben.
[2] Wegen der Zueignung eines MP3-Players musste Eugen eine Strafe zahlen.



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