ausschildern
Verb:

Worttrennung:
aus·schil·dern, Präteritum: schil·der·te aus, Partizip II: aus·ge·schil·dert
Aussprache:
IPA [ˈaʊ̯sˌʃɪldɐn]
Bedeutungen:
[1] mit Hinweistafeln (Schildern) versehen; Verkehrsschilder aufstellen
[2] eine Angabe machen, um was es sich handelt
Herkunft:
Derivation (Ableitung) zum Verb schildern mit dem Derivatem aus-
Beispiele:
[1] Der Weg zum Hotel ist neu ausgeschildert worden.
[1] „In jüngster Zeit hat die Inselregierung damit begonnen, alte Dorfverbindungswege auf Lanzarote und La Graciosa zu restaurieren und nach internationaler Norm auszuschildern.“
[1] Feuerwehrflächen sind auszuschildern und freizuhalten.
[2] „In Überstunden wurden die Arbeiten vorangetrieben, in scheinbar terminlicher Eile, als drängten die Bauherren — namentlich ausgeschildert als Gesellschaft.“



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