einprügeln
Verb:

Flexion

Worttrennung:
ein·prü·geln, Präteritum: prü·gel·te ein, Partizip II: ein·ge·prü·gelt
Aussprache:
IPA [ˈaɪ̯nˌpʁyːɡl̩n]
Bedeutungen:
[1] auf jemanden oder etwas einschlagen
[2] jemanden etwas unter Anwendung von Gewalt (Prügeln) lehren
Herkunft:
Derivation (Ableitung) zum Verb prügeln mit dem Derivatem ein-
Beispiele:
[1] „Sie haben mit Schlagstöcken so heftig auf mich eingeprügelt, dass ich eine klaffende Platzwunde davontrug.“
[2] „Das ist ihm eingeprügelt worden von Jugend auf. Sein Vater hat damit begonnen, ihm Gehorsam einzuprügeln. Und weil er nur gelernt hat, zu gehorchen und immer nur zu gehorchen, so hat er darüber verlernt, selbst für sich zu denken.“



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