ermächtigen
Verb: Worttrennung: Bedeutungen:
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Verb: Worttrennung:
- er·mäch·ti·gen, Präteritum: er·mäch·tig·te, Partizip II: er·mäch·tigt
Aussprache:
- IPA [ɛɐ̯ˈmɛçtɪɡn̩]
- [1] jemandem das gesetzliche Recht, eine Befugnis (Macht, Vollmacht) geben, eine Handlung durchzuführen
- [2] reflexiv, gehoben, meist über starke Gefühle: über eine Person Einfluss (Macht) erlangen
- [1] „Dieser ermächtigte ihn, von den Polizeistellen Informationen zu beschaffen, die Knoll für die Einrichtung des neuen Universitätsbetriebes als unerlässlich ansah.“
- [2] „Sie wurde ganz still, eine innere Freude ermächtigte sich ihrer, etwas, was sie lange nicht mehr erlebt hatte.“
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