privatisieren
Verb:

Flexion

Worttrennung:
pri·va·ti·sie·ren, Präteritum: pri·va·ti·sier·te, Partizip II: pri·va·ti·siert
Aussprache:
IPA [pʁivatiˈziːʁən]
Bedeutungen:
[1] transitiv: vorher Staatliches auf Private übertragen, etwa Staatsvermögen in Privateigentum überführen oder vormals staatliche Aufgaben in privatrechtliche Organisationsformen übertragen oder gänzlich Privatrechtssubjekten überlassen
[2] intransitiv: als Privatmann oder Rentner, also ohne einen Beruf auszuüben, leben (und seinen Lebensunterhalt aus Zuwendungen, dem Vermögen oder dessen Erträgen bestreiten)
Herkunft:
Das Verb privatisieren ist seit ungefähr hundert Jahren im deutschen Sprachraum nachzuweisen (nach einer anderen Quelle bereits seit dem 17. Jahrhundert). Bis zur Jahrhundertmitte wurde es ausschließlich intransitiv in der Bedeutung [2] verwendet. Seitdem ist ein Bedeutungswandel eingetreten: Neben die ursprüngliche Wortbedeutung ist seit den 1950er-Jahren eine zweite, transitive getreten (Bedeutung [1]), welche das ursprüngliche Begriffsverständnis nahezu verdrängt hat.
Gegenwörter:
[1] verstaatlichen
[2] arbeiten
Beispiele:
[1] Die Gemeinde plant, den Kindergarten zu privatisieren.
[1] Man überlegt, den Justizvollzug zu privatisieren.
[1] „Sie privatisierten die Busrouten und schlossen den Steinbruch am Oyggjarvegur.“
[2] Seit Gunnar seinen Reiterhof an seine Kinder übergeben hat, privatisiert er nur noch.
Übersetzungen:


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