refutieren
Verb:

Flexion

Worttrennung:
re·fu·tie·ren, Präteritum: re·fu·tier·te, Partizip II: re·fu·tiert
Aussprache:
IPA [ʁefuˈtiːʁən]
Bedeutungen:
[1] veraltet: etwas widerlegen
[2] veraltet, reflexiv: sich weigern
[3] historisch: Rechte oder Lehen zurückgeben
Herkunft:
von dem lateinischen Verb refutare „zurücktreiben, ablehnen
Synonyme:
[1] widerlegen,
[2] weigern, verweigern
Beispiele:
[1] Gerade in diesem Sinne war dem theologisch-literarischen Streiten (a) ein vollständiges Refutieren obligatorisch vorgeschrieben, das sich (b) gegen den konkreten Text und dessen Autor richtete und nicht etwa ein Diskussionsthema der Allgemeinheit zur Erörterung preisgab.
[1] Wie sollte das Buch gefährlich sein, wenn ich es refutieren kann?
[1] Unverdrossen repetitiv refutierte man - wichtig oder nicht - die Argumente des Gegners, auch wenn sie schon Gegenargumente von Gegenargumenten waren.
[1] Diese refutiert Schles. folgendermassen: 1) Er halte den Uterus für den Sitz des Katarrhs. 2) Wenn man die Bürstchen erst 2 bis 3 Minuten in heisses Wasser taucht, so werden die Borsten so weich, dass man sie recht gut herausbringt.
[3] Der Verkäufer, der den Verkaufskonsens erhalten hatte, mußte zunächst das Lehen refutieren; dann konnte der Käufer den Kaufbrief vorzeigen und die Belehnung empfangen.
[3] Beatrix und Mathilde refutieren Rechte in F. 1073 dem Kloster S.Zeno in Verona, Mathilde behielt aber dort offensichtlich noch Rechte, denn 1104 schenkt sie einen Wald in F. an das Kloster Polirone.
[3] 1682 „verkauften" die Gebrüder Knochenhauer ihre Ansprüche an Christian Wilhelm Probst, refutierten dies Lehn und baten die Aebtissin, ihr Lehn dem Probst zu übertragen.
Übersetzungen:


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