vorverlegen
Verb: Worttrennung: Bedeutungen:
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Verb: Worttrennung:
- vor·ver·le·gen, Präteritum: ver·leg·te vor, Partizip II: vor·ver·legt
Aussprache:
- IPA [ˈfoːɐ̯fɛɐ̯ˌleːɡn̩]
- [1] (etwas) auf einen früheren Zeitpunkt verschieben
- [2] (etwas) an eine weiter vorne liegende Stelle verschieben, platzieren
- [1] „Zugleich soll das Geschäftsjahr um einen Monat vorverlegt werden und künftig vom 1. März bis Ende Februar laufen, statt wie bisher vom 1. April bis zum 31. März.“
- [2] „Erst gegen Abend konnten wir unseren Truppenverbandplatz nach Louvemont vorverlegen.“
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