Beifügung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Bei·fü·gung, Plural: Bei·fü·gun·gen
Aussprache:
IPA [ˈbaɪ̯ˌfyːɡʊŋ]
Bedeutungen:
[1] Linguistik, deutscher Ausdruck für: Attribut
[2] allgemein: Ergebnis/Vorgang einer Handlung, die darin besteht, dass etwas einem anderen hinzugegeben wird
Herkunft:
Ableitung zum Stamm des Verbs beifügen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung
Synonyme:
[1] Attribut
Gegenwörter:
[1] Apposition
Beispiele:
[1] In „der kleine Junge“ ist „kleine“ eine Beifügung.
[1] „Punkt 3 gilt auch, wenn die einem Namen vorangestellte Bezeichnung durch Beifügungen umfänglicher ist.“
[2] „Kommen nur einzelne Teile einer Urkunde in Betracht, so genügt die Beifügung eines Auszugs…“
Übersetzungen:


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