Bescheid
Substantiv, m:

Worttrennung:
Be·scheid, Plural: Be·schei·de
Aussprache:
IPA [bəˈʃaɪ̯t]
Bedeutungen:
[1] Nachricht über eine Entscheidung, oft auch deren schriftliche Form
[2] Ahnung, etwas gut zu wissen oder zu können
Beispiele:
[1] Ich habe bei der Krankenkasse angefragt, aber offensichtlich einen falschen Bescheid erhalten.
[1] Wenn ich mehr erfahren habe, gebe ich Ihnen Bescheid.
[1] Der Bescheid über die Förderung wird per Post versendet.
[1] Du musst den Bescheid im Original vorlegen.
[1] „Das ist Sprech-Musik […] Der Verwaltungsgerichtshof spricht von ‚prävalierender Rechtswidrigkeit‘. Soll heißen: Die Bescheide der Erst- und Berufungsbehörde sind totaler Nonsens, hirnrissig, ein Armutszeugnis.“
[2] Wissen Sie über die gängige Praxis Bescheid?
[2] Sag nichts, ich weiß schon Bescheid mit solchen Schaltungen.
Übersetzungen:


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