Formmangel
Substantiv, m:

Worttrennung:
Form·man·gel, Plural: Form·män·gel
Aussprache:
IPA [ˈfɔʁmˌmaŋl̩]
Bedeutungen:
[1] Recht: die Nichtbeachtung der erforderten gesetzlichen oder gewillkürten Form
Herkunft:
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Form und Mangel
Beispiele:
[1] Aufgrund eines Formmangels ist das Rechtsgeschäft nichtig.
Übersetzungen:


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