Haftstrafe
Substantiv, f:

Worttrennung:
Haft·stra·fe, Plural: Haft·stra·fen
Aussprache:
IPA [ˈhaftˌʃtʁaːfə]
Bedeutungen:
[1] Art des pönalen Freiheitsentzuges in folgenden historischen deutschen Strafgesetzbüchern:
[a] Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich (1871): einfache Freiheitsentziehung mit einer Dauer von einem Tag bis zu sechs Wochen (§ 18)
[b] Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik: Freiheitsentzug mit einer Dauer von einer Woche bis zu sechs Wochen unter Ableistung gesellschaftlich nützlicher Arbeit zur unverzüglichen und nachdrücklichen Disziplinierung des Täters (§ 41)
[2] umgangssprachlich: Freiheitsstrafe
Herkunft:
Determinativkompositum aus Haft und Strafe
Synonyme:
[2] Freiheitsstrafe
Gegenwörter:
[1a] Festungshaft, Gefängnisstrafe, Todesstrafe, Zuchthausstrafe
[1a] Arbeitserziehung, Freiheitsstrafe, Geldstrafe, öffentlicher Tadel, Todesstrafe
[2] Geldstrafe
Beispiele:
[1a] „Im Dezember 1871 wurde der "Kanzelparagraph" ins Strafgesetzbuch aufgenommen, der Geistlichen unter der Androhung von Haftstrafen verbot, von der Kanzel staatliche Angelegenheiten kritisch zu erörtern.“
[1b] „Westliche Kriminologen sprachen der Haftstrafe die ‚unverzügliche‘ disziplinierende Wirkung ab, da sie den Täter aus seinen gewohnten sozialen Bindungen reiße und ihn dem negativen Strafvollzugsmilieu aussetze.“
[2] „Der Sohn von Uschi Glas, Ben Tewaag, ist wieder zu einer Haftstrafe verurteilt worden.“
[2] „Die Verteidigung hatte dagegen eine Haftstrafe von maximal zehn Jahren Gefängnis wegen Totschlags gefordert.“
[2] „Zu jener Zeit saß er eine dreimonatige Haftstrafe wegen Schmuggels ab - er hatte Feuersteine in den Hosentaschen nach Polen geschmuggelt.“
Übersetzungen:


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