Substantiv, f: Worttrennung:
- Frei·heits·stra·fe, Plural: Frei·heits·stra·fen
Aussprache:
- IPA [ˈfʁaɪ̯haɪ̯t͡sˌʃtʁaːfə]
- [1] Deutschland, Recht: Strafe, die darin besteht, dass dem verurteilten Straftäter seine Fortbewegungsfreiheit dadurch entzogen wird, dass er eine gewisse Zeit in einer Justizvollzugsanstalt verbringen muss
- [2] rechtshistorisch: Oberbegriff für verschiedene Arten des Freiheitsentzuges durch Einsperren
- Determinativkompositum aus Freiheit, Fugenelement -s und Strafe
- [1] Freiheitsentzug, umgangssprachlich: Gefängnis, Knast; umgangssprachlich, fälschlich: Haft, Haftstrafe
- [1] Geldstrafe
- [2] Todesstrafe
- [1] „Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.“
- [1] „Während die Politiker nach einem Kompromiss suchen, drohen den tausend Anlegern Geld- und Freiheitsstrafen.“
- [2] 1969 wurden in Deutschland die vier unterschiedlichen Freiheitsstrafen vereinheitlicht.
- englisch: [1] custodial sentence, jail term, prison term
- französisch: [1] peine privative de liberté f
Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.004
