Freiheitsstrafe
Substantiv, f:

Worttrennung:
Frei·heits·stra·fe, Plural: Frei·heits·stra·fen
Aussprache:
IPA [ˈfʁaɪ̯haɪ̯t͡sˌʃtʁaːfə]
Bedeutungen:
[1] Deutschland, Recht: Strafe, die darin besteht, dass dem verurteilten Straftäter seine Fortbewegungsfreiheit dadurch entzogen wird, dass er eine gewisse Zeit in einer Justizvollzugsanstalt verbringen muss
[2] rechtshistorisch: Oberbegriff für verschiedene Arten des Freiheitsentzuges durch Einsperren
Herkunft:
Determinativkompositum aus Freiheit, Fugenelement -s und Strafe
Synonyme:
[1] Freiheitsentzug, umgangssprachlich: Gefängnis, Knast; umgangssprachlich, fälschlich: Haft, Haftstrafe
Gegenwörter:
[1] Geldstrafe
[2] Todesstrafe
Beispiele:
[1] „Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.“
[1] „Während die Politiker nach einem Kompromiss suchen, drohen den tausend Anlegern Geld- und Freiheitsstrafen.
[2] 1969 wurden in Deutschland die vier unterschiedlichen Freiheitsstrafen vereinheitlicht.
Übersetzungen:
  • englisch: [1] custodial sentence, jail term, prison term
  • französisch: [1] peine privative de liberté f



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