Heiratsschwindlerin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Hei·rats·schwind·le·rin, Plural: Hei·rats·schwind·le·rin·nen
Aussprache:
IPA [ˈhaɪ̯ʁaːt͡sˌʃvɪndləʁɪn]
Bedeutungen:
[1] weibliche Person, die bewusst, durch Vortäuschen von persönlichem Interesse am Partner, eine Eheschließung in Aussicht stellt oder durchführt, um sich persönlich zu bereichern und/oder eine bessere (gesellschaftliche) Position erhofft
Herkunft:
Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Heiratsschwindler mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Beispiele:
[1] Die Verhandlungen gegen eine 28-jährige Heiratsschwindlerin vor dem Schöffengericht in Euskirchen endete mit einer Verurteilung.
[1] Ein 60-jähriger Mainzer ist auf eine Heiratsschwindlerin aus Thailand reingefallen.
Übersetzungen:


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