Kundmachung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Kund·ma·chung, Plural: Kund·ma·chun·gen
Aussprache:
IPA [ˈkʊntˌmaxʊŋ]
Bedeutungen:
[1] Süddeutschland, Österreich, Schweiz: öffentliche Bekanntgabe von bestimmten Informationen gegenüber einer ordnungsgemäßen Sache
Herkunft:
Ableitung vom Stamm des Verbs kundmachen mit dem Derivatem -ung
Synonyme:
[1] Bekanntgabe, Veröffentlichung
Beispiele:
[1] Die Verordnung zur Müllabfuhr wurde per Kundmachung im Amtsblatt verlautbart.
Übersetzungen:


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