Ladendiebin
Substantiv, f:

Worttrennung:
La·den·die·bin, Plural: La·den·die·bin·nen
Aussprache:
IPA [ˈlaːdn̩ˌdiːbɪn]
Bedeutungen:
[1] weibliche Person, die in einem Laden Gegenstände mit der Absicht wegnimmt, sich diese widerrechtlich zuzueignen
Herkunft:
Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Ladendieb mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Beispiele:
[1] Eine Ladendiebin hat im Supermarkt vier Eier gestohlen.
[1] Als sie von einem Kaufhausdetektiv auf frischer Tat erwischt wurde, ist eine Ladendiebin am Montag im Bezirk Mödling rabiat geworden.
[1] „In meinen Trainingsanzug, den ich ständig trage, haben wir Taschen aus Wachstuch eingenäht, damit ich mich in Glowitz als Ladendiebin betätigen kann, zum Beispiel an der Schmalztonne.“
Übersetzungen:


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