Ladendiebstahl
Substantiv, m:

Worttrennung:
La·den·dieb·stahl, Plural: La·den·dieb·stäh·le
Aussprache:
IPA [ˈlaːdn̩ˌdiːpʃtaːl]
Bedeutungen:
[1] Diebstahl von Waren meist geringen Wertes im Einzelhandel
Herkunft:
Determinativkompositum aus Laden und Diebstahl. Ladendiebstahl wird auch als kriminologische Bezeichnung verwendet, obwohl der Ladendiebstahl kein eigener Tatbestand im Sinne des Strafgesetzbuches ist, sondern ein Diebstahl oder ein Betrug.
Beispiele:
[1] Der Ladendiebstahl ist ein großes Problem für den Einzelhandel.
[1] Wegen der vielen Ladendiebstähle werden viele Waren mit einer Diebstahlsicherung versehen.
[1] Wer beim Ladendiebstahl erwischt wird, bekommt nicht nur strafrechtliche Probleme, sondern muss auch mit einem Hausverbot in dem Geschäft rechnen.
[1] „Über die Sache mit dem Ladendiebstahl war allmählich Gras gewachsen.“
[1] „Ein türkischer Junge, etwa zehn Jahre alt, wurde bei einem Ladendiebstahl erwischt.“
Übersetzungen:


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