Lastfahrzeug
Substantiv, n:

Worttrennung:
Last·fahr·zeug, Plural: Last·fahr·zeu·ge
Aussprache:
IPA [ˈlastfaːɐ̯t͡sɔɪ̯k]
Bedeutungen:
[1] großes Fahrzeug mit Ladefläche zur Beförderung schwerer Lasten
Herkunft:
Determinativkompositum (Zusammensetzung) aus den Substantiven Last und Fahrzeug
Beispiele:
[1] Die Crew überlud die Fähre um das Doppelte und machte Fracht und Lastfahrzeuge nicht richtig fest.
[1] Hat jemand zum Beispiel das Recht, mit Lastfahrzeugen über das Grundstück seines Nachbarn zu fahren (Wegerecht), heißt dies noch längst nicht, dass er den Weg auch mit seinem PKW benutzen darf.
[1] Das Lastfahrzeug verlor einen Großteil seiner Ladung auf der Autobahn.
[1] 1908 gründete Büssing mit seinen Lastfahrzeugen in Berlin die erste Kraftverkehrsgesellschaft der Welt.
[1] Da die belangte Behörde in Verkennung der Rechtslage ohne weitere Ermittlungen davon ausging, dass das vom Beschwerdeführer verwendete Kombinationskraftfahrzeug kein Lastfahrzeug sein könne und daher dem Beschwerdeführer von vornherein eine Zufahrtsberechtigung an die gegenständliche Tatörtlichkeit gefehlt habe, belastete sie den angefochtenen Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit.
Übersetzungen:


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