Mietshaus
Substantiv, n:

Worttrennung:
Miets·haus, Plural: Miets·häu·ser
Aussprache:
IPA [ˈmiːt͡sˌhaʊ̯s]
Bedeutungen:
[1] Haus, in dem einzelne Wohnungen gegen ein Entgelt zur Verfügung gestellt werden
Herkunft:
Das Wort ist mit der Bedeutung „gemietetes Haus“ seit dem 16. Jahrhundert belegt, heutige Bedeutung 18. Jahrhundert
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus dem Stamm des Substantivs Miete, dem Substantiv Haus und dem Fugenelement -s
Synonyme:
[1] Zinshaus
Beispiele:
[1] Letztes Jahr mussten alle Bewohner das alte Mietshaus verlassen.
[1] „Ihr damaliges Mietshaus in der Schlageterstraße, gegenüber vom Lichtspielhaus, war abgebrannt.“
[1] „Mühsam, der auf seinen Anteil an neun ererbten Berliner Mietshäusern monatlich 100 Mark Rente ausgezahlt bekam, fürchtete um die wirtschaftliche Grundlage seines Bohemien-Lebens.“
[1] „Es ist kein vierstöckiges Mietshaus, sondern ein anspruchsvolles Gebäude, es hat keine gewöhnliche Haustür, sondern ein Portal mit spiegelnden Türen, die von ein paar ionischen Säulen eingerahmt sind, es enthält keine Wohnungen, sondern Säle.“
[1] „Gabys Käfer hielt vor einem dieser Mietshäuser aus der Jahrhundertwende in der Gegend am Eigelstein.“
Übersetzungen:


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