Nießbrauch
Substantiv, m:

Worttrennung:
Nieß·brauch, kein Plural
Aussprache:
IPA [ˈniːsbʁaʊ̯x]
Bedeutungen:
[1] Recht: dingliches Recht zur Nutzung und Fruchtziehung an einer fremden Sache, einem fremden Recht oder einem Vermögen
Herkunft:
seit dem 17. Jahrhundert bezeugt; Zusammensetzung aus frühneuhochdeutsch Nieß ‚Benutzung, Genuß‘ und Brauch, gebildete Lehnübersetzung nach lateinisch ūsus frūctus ‚Nutz- und Fruchtnießung‘, wörtlich ‚Gebrauch mit Fruchtgenuß‘.
Synonyme:
[1] Nießnutz, österreichisch: Fruchtgenuß, Fruchtgenußrecht, schweizerisch: Nutzniessung, fachsprachlich: ususfructus
Beispiele:
[1] „Während des monatelangen politischen Verwirrspiels ließen zudem die Spezialisten ihrer Fantasie freien Lauf und erfanden abenteuerliche Modelle wie die Rückholoption, […]. Darauf folgte die Idee, man könne der Bahn die Schienen wegnehmen, ihr aber für ihre Nutzung eine Art Nießbrauch einräumen. “
Übersetzungen:


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