Nießbrauch
Substantiv, m: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Substantiv, m: Worttrennung:
- Nieß·brauch, kein Plural
Aussprache:
- IPA [ˈniːsbʁaʊ̯x]
- [1] Recht: dingliches Recht zur Nutzung und Fruchtziehung an einer fremden Sache, einem fremden Recht oder einem Vermögen
- seit dem 17. Jahrhundert bezeugt; Zusammensetzung aus frühneuhochdeutsch Nieß ‚Benutzung, Genuß‘ und Brauch, gebildete Lehnübersetzung nach lateinisch ūsus frūctus ‚Nutz- und Fruchtnießung‘, wörtlich ‚Gebrauch mit Fruchtgenuß‘.
- [1] Nießnutz, österreichisch: Fruchtgenuß, Fruchtgenußrecht, schweizerisch: Nutzniessung, fachsprachlich: ususfructus
- [1] „Während des monatelangen politischen Verwirrspiels ließen zudem die Spezialisten ihrer Fantasie freien Lauf und erfanden abenteuerliche Modelle wie die Rückholoption, […]. Darauf folgte die Idee, man könne der Bahn die Schienen wegnehmen, ihr aber für ihre Nutzung eine Art Nießbrauch einräumen. “
- englisch: [1] usufruct
- französisch: [1] usufruit
- italienisch: [1] usufrutto
- spanisch: [1] usufructo
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