Patenkind
Substantiv, n:

Worttrennung:
Pa·ten·kind, Plural: Pa·ten·kin·der
Aussprache:
IPA [ˈpaːtn̩ˌkɪnt]
Bedeutungen:
[1] Kind, bei dessen Taufe oder Firmung eine Person als Pate beteiligt war, also die Patenschaft übernommen hat
Herkunft:
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus dem Substantiv Pate, Fugenelement -n und dem Substantiv Kind
Beispiele:
[1] Ich habe zwei Patenkinder.
[1] „Dafür müssen sich die Patenkinder aber auch offiziell bedanken.“
[1] „Wer mehr als einmal Pate wird, gibt seinen Namen entsprechend oft weiter; werden die Patenkinder selbst zu Paten, vermehren sie ihrerseits einen ihrer Patennamen, den Rufnamen, bei ihren Patenkindern und so fort.“
Übersetzungen:


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