Pflichtverteidiger
Substantiv, m: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Substantiv, m: Worttrennung:
- Pflicht·ver·tei·di·ger, Plural: Pflicht·ver·tei·di·ger
Aussprache:
- IPA [ˈp͡flɪçtfɛɐ̯ˌtaɪ̯dɪɡɐ]
- [1] Recht: vom Gericht bestellter Verteidiger, auf den ein Rechtsanspruch seitens des Angeklagten besteht
- [1] Determinativkompositum aus den Substantiven Pflicht und Verteidiger
- [1] Wahlverteidiger
- [1] In vielen Fällen kann der Angeklagte wählen, ob er einen eigenen Verteidiger benennen oder auf einen Pflichtverteidiger zurückgreifen will.
- englisch: [1] public defender, Commonwealth: duty solicitor, Kanada: duty counsel
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