Rechtshänderin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Rechts·hän·de·rin, Plural: Rechts·hän·de·rin·nen
Aussprache:
IPA [ˈʁɛçt͡sˌhɛndəʁɪn]
Bedeutungen:
[1] weibliche Person, die alle Tätigkeiten, die nur eine Hand benötigen, vorzugsweise und besser mit der rechten Hand ausübt
Herkunft:
Ableitung des Femininums (Movierung/Motion) zu Rechtshänder mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Gegenwörter:
[1] Beidhänderin, Linkshänderin
Beispiele:
[1] Wir haben nur zwei Rechtshänderinnen in unserer Familie.
Übersetzungen:


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